Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Rödl Bau GmbH und dem Kunden.

2. Angebotserstellung
Den Preisen im Angebot liegen die derzeitigen Kollektivvertragslöhne und Materialpreise zu Grunde. Die
angebotenen Preise gelten als veränderlich. Gesetzliche Lohn- und Preiserhöhungen werden in Rechnung
gestellt.

Für die Durchführung und Abrechnung sind die im Kostenvoranschlag angegebenen Arbeiten maßgebend,
Arbeiten die im KV nicht angegeben sind, werden in Form von Nachtragskostenvoranschlägen angeboten.

3. Ausführung
Sämtliche Professionisten haben ihre anfallenden Abfälle und Verpackungsmaterialen vor allem PVC, Papier
und Metalle wöchentlich selbst abzuführen. Eine Beimengung zum Bauschutt ist nicht gestattet.

Die Kosten für Baustrom, Bauwasser, erforderliche Kommissions- und Platzgebühren sowie allenfalls
erforderliche statische Berechnungen sind vom Auftraggeber zu tragen.

Wenn ein Mobil-WC erforderlich ist, wird dieses gesondert nach Stehzeit verrechnet.

Bei konstruktiven Änderungen, Aufstockungen, Dachgeschossausbauten, Unterfangungen etc. ist das
Auftreten von Rissen teils unvermeidbar. Sanierungskosten trägt der Auftraggeber.

Streusalze und Salzersatzmittel schädigen nachhaltig Betonflächen durch Chloride und Sulfate. Bei solchen
Schäden können wir keine Haftung übernehmen.

Wir weisen darauf hin, dass der Bauherr verpflichtet ist, einen Baustellen- und Planungskoordinator zu
bestellen. Diese Kosten sind in unserem Angebot nicht eingerechnet.

Die Abrechnung der Arbeiten erfolgt gemäß geltenden Ö-Normen nach tatsächlichen Aufmaß. Nach
Baufortschritt werden Teilrechnungen gelegt. Bei Nichtbezahlung von Teilrechnungen innerhalb von 30
Tagen, behalten wir uns ein Einstellen der Arbeiten bis Zahlungseingang vor.

4. Gewährleistung und Mängel
Die Gewährleistung erfolgt nach geltenden Ö-Normen.
Mängel welche rechtzeitig geltend gemacht werden, berechtigen nur zur Einbehaltung des Entgeltes bis zur
Behebung desselben, in jener Höhe, welche der Verminderung durch den Mangel entspricht.

5. Eigentumsvorbehalt
Ein Eigentumsvorbehalt im Rahmen geltender Gesetze gilt als vereinbart.

6. Haftrücklass und Bankgarantie
Bei einer Auftragssumme unter € 15.000,– können wir keinen Haftrücklass gewähren.
Im Falle einer Auftragserteilung behalten wir uns die Vorlage einer Bankgarantie vor, wobei die Kosten für
die Haftungsprovision von der Firma Rödl übernommen werden.

7. Urheberrecht und Angebotsnutzung
Eine Vervielfältigung unseres Angebots zu Ausschreibungszwecken ist nicht gestattet. Wird unser Angebot
jedoch trotzdem als Grundlage einer Ausschreibung verwendet, erfolgt eine Berechnung unseres
Kostenvoranschlages laut Honorarordnung der Baumeister.

8. Zahlungsbedingungen
Zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist
berechnen wir 12 % Verzugszinsen p.a. sowie anfallende Mahn- und Inkassospesen.

9. Leistungsgarantie
Im Falle einer Auftragserteilung garantieren wir für eine sach-, fach- und termingerechte Ausführung
unserer Leistungen.

Wir stehen für weitere Gespräche stets gerne zur Verfügung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen